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Christian Schenk | Glossar

Fahrerplatz

Die Sicht vom Fahrerplatz von Fahrzeugen muss so gut sein, dass der Fahrer die Maschine problemlos bedienen kann. Ist Direktsicht nicht möglich, müssen entsprechende Einrichtungen (zB Spiegel oder Kameras) vorgesehen sein. Bei Maschinen mit aufsitzendem Fahrer darf keine Gefahr durch unbeabsichtigten Kontakt mit Rädern oder Ketten bestehen. Wann immer möglich, ist der Fahrerplatz mit einer Kabine zu versehen, in der auch Platz zur Aufbewahrung der Fahreranweisungen vorhanden sein muss.

(§ 53a AM-VO; Anhang I, 3.2.1 MSV 2010; Anhang III, 3.2.1. MVO)