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Stefan Krähan | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.1 Fernwartung von Maschinen

Allgemeines zum Thema Wartung

Der Begriff der Wartung ist in Zusammenhang mit Maschinen eine Lebensphase, welche genauso dazu gehört, wie die bestimmungsgemäße Verwendung einer Maschine. Schon im Zuge der Konstruktion muss sich ein Hersteller oder Inverkehrbringer von Maschinen gemäß den europäischen rechtlichen Vorgaben mit der Wartung einer Maschine auseinandersetzen. Die europäische Bestimmung ist die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw die in Österreich umgesetzte Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) 2010. Im Rahmen der Risikobeurteilung ist das Thema der Wartung ein wesentlicher Punkt, der in weiterer Folge mit einem geeigneten Schutzkontakt bzw einer Handlungsanleitung in der Betriebsleitung vom Hersteller zu behandeln ist. Speziell wenn das Thema der Wartung betrachtet wird, stellt sich immer wieder heraus, dass das Schutzkontakt von Herstellern oftmals sicherheitstechnische Lücken aufweist. Damit ist gemeint, dass der Betreiber oftmals vor dem Problem steht, dass in Wartungszyklen keine geringeren Leistungen und Geschwindigkeiten vom Hersteller als Maßnahme gewählt wurden und die Folge ist, dass ein oder mehrere Mitarbeiter sich im Gefahrenbereich einer Maschine befinden. Grundsätzlich ist das Thema der Wartung gemäß den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ein Bereich der Instandhaltung. Die Instandhaltung im Zusammenhang mit Maschinen dient dazu, dass in allen Lebensphasen einer Maschine der funktionsfähige Erhalt gegeben bzw gewährleistet ist. Hingegen zur Wartung zählen alle Maßnahmen, damit der Sollzustand einer Maschine erhalten bleibt bzw wird. Die Wartung ist ein Teil der Instandhaltung und bezeichnet das planmäßige Austauschen von Verschleißteilen, Überprüfen und Nachfüllen von Betriebsstoffen sowie das Reinigen. Die Wartung hat das Ziel, dass die Abnutzungserscheinungen bei Maschinen verzögert werden. Zu der Instandhaltung gehören sehr viele unterschiedliche Aufgaben in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. Zur Instandhaltung gehören Tätigkeiten wie Inspizieren, Prüfen, Wartung und die Instandsetzung. Weiters gehört zur Wartung neben der bestimmungsgemäßen Verwendung auch die Reinigung, Schmierung, Austausch oder Ergänzung von Arbeitsstoffen und gegebenenfalls auch das Wechseln von Hydraulikölen.

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