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Gefahrenverhütung – Grundsätze
Bei Konstruktion, Bau, Auswahl und Verwendung von Maschinen im Besonderen und allgemein bei allen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer müssen die Grundsätze der Gefahrenverhütung (MSV 2010: „Grundsätze für die Integration der Sicherheit“) beachtet werden. Sämtliche Risiken müssen vorrangig beseitigt oder soweit wie möglich minimiert werden, in Folge müssen technische Schutzmaßnahmen gegen Risiken, die sich nicht beseitigen lassen, ergriffen werden. Erst als letzte Maßnahme sind personenbezogene Maßnahmen (Unterweisung anhand der Betriebsanleitung, Hinweise, Warnschilder, PSA) vorzusehen.
(Anhang I, 1.1.2 MSV 2010; Anhang III, 1 bis 5 MVO; § 7 ASchG)