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Dokument-ID: 1055738
4.1 Geltungsbereich, Begriffe, Grundlagen
Im folgenden Abschnitt werden die folgenden Aspekte behandelt:
- Geltungsbereich der AM-VO: Was ist unter einem „Arbeitsmittel“ zu verstehen, wie ist die begriffliche Abgrenzung zum Maschinenbegriff der MSV 2010.
- Auch die AM-VO definiert Begriffe, dh legt fest, wie bestimmte Ausdrücke im konkreten Kontext der AM-VO zu verstehen und zu interpretieren sind.
- Sowohl im 3. Abschnitt des ASchG als auch im § 3 der AM-VO sind grundlegende Aspekte, Arbeitsmittel betreffend, geregelt, so zum Beispiel die Verwendung von Arbeitsmitteln mit und ohne CE-Kennzeichnung sowie die Vorgehensweise bei festgestellten Mängeln an Arbeitsmitteln.