© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 018878
PSA-Sicherheitsverordnung (PSASV)
Grundsätze der Gestaltung
§ 18. Ergonomie
PSA müssen so ausgelegt und hergestellt werden, daß der Verwender unter den bestimmungsgemäßen und vorhersehbaren Einsatzbedingungen die mit Risiken verbundene Tätigkeit normal ausüben kann und dabei über einen möglichst hohen und den Risiken entsprechenden Schutz verfügt.