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Handschuhe (Hand- und Armschutz)
Hand- und Armschutz ist persönliche Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz der Gliedmaßen der oberen Extremitäten (Hände, Arme bis über den Ellbogen) vor Verletzungen, arbeitsbedingten Hautschädigungen und anderen Schädigungen (zB durch Vibrationen). Hand- oder Armschutz muss verwendet werden, wenn eine oder mehrere der nachfolgenden Gefahren bestehen: Mechanische Gefahren durch Schneiden, Sägen, Anstoßen an Gegenstände, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, Stöße, Hineingreifen in spitze oder scharfe Gegenstände oder durch sonstige Kontakte mit spitzen oder scharfen Gegenständen oder solchen mit abrasiver Wirkung. Gefahren durch gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe wie chemische Gefahren durch feste, flüssige oder gasförmige Substanzen, insbesondere hautschädigende oder hautgängige Arbeitsstoffe. Thermische Gefahren durch Kontakt mit heißen oder kalten Oberflächen oder Medien (Berührungswärme, -kälte), Gasen (Konvektionswärme), Wärmestrahlung, Flammenwirkung, Funken oder Spritzer heißer Flüssigkeiten. Gefahren durch biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 2, 3 oder 4, wie Bakterien, Viren oder sonstige Mikroorganismen. Elektrische Gefahren wie elektrischer Strom, Lichtbögen, Gefahren durch Vibration, Gefahren durch ionisierende oder optische Strahlung, Gefahren durch starke Verunreinigungen oder Gefahren durch Einwirkung von Hitze, Kälte, Feuchtigkeit, Nässe oder Witterung. Bei der Bewertung von Hand- oder Armschutz müssen das erforderliche Tastgefühl und Greifvermögen, die erforderliche Schutzhandschuhgröße und Stulpenlänge, die Herstellerangaben über die Schutzwirkung, zB gegenüber bestimmten Chemikalien, und die von den Herstellern angegebene Durchbruchszeit gegenüber Chemikalien beachtet werden. Die PSA ist vom Arbeitgeber bereitzustellen.
(PSA-V, insbes § 12; Europäische Verordnung 2016/425 über PSA, harmonisierte Normen)