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Dokument-ID: 1117928
7.4 Hersteller eines Produktes
Ziel des Produkthaftungsgesetzes ist es, dass alle am Produktionsprozess Beteiligten in die Haftung einbezogen werden. Dem Konsumenten steht daher eine Mehrheit von solidarisch Haftpflichtigen gegenüber. Das Produkthaftungsgesetz definiert eine Reihe von Unternehmern, die haftungsrechtlich als Hersteller anzusehen sind.