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Dokument-ID: 740292
9.16 Holzbearbeitungsmaschinen (weiterführende Anforderungen)
Für Maschinen zur Bearbeitung von Holz schreibt die MSV 2010 zusätzliche grundlegende Sicherheitsanforderungen vor. Diese betreffen vor allem spezielle Anforderungen, die sich aufgrund der Notwendigkeit der händischen Zuführung des Werkstücks an die gefahrbringenden Teile (Sägeblatt, Fräseinrichtung) ergeben und spezifische Schutzeinrichtungen.