© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1055765
4.2 Information und Unterweisung
Information (§ 12 ASchG, § 4 AM-VO)
Ist die Benutzung eines Arbeitsmittels mit Gefahren für Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern verbunden ist, muss nach § 4 der AM-VO dafür gesorgt werden, dass alle Arbeitnehmer, die diese Arbeitsmittel benutzen, ausreichende Informationen iSd § 12 ASchG erhalten. Diese Informationen müssen zumindest folgende Angaben enthalten: