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Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2 Information und Unterweisung

Information (§ 12 ASchG, § 4 AM-VO)

Ist die Benutzung eines Arbeitsmittels mit Gefahren für Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern verbunden ist, muss nach § 4 der AM-VO dafür gesorgt werden, dass alle Arbeitnehmer, die diese Arbeitsmittel benutzen, ausreichende Informationen iSd § 12 ASchG erhalten. Diese Informationen müssen zumindest folgende Angaben enthalten:

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