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Dokument-ID: 961565
3.6.2 Konformitätsbewertungsverfahren
Die zweite große Voraussetzung zur Anbringung der CE-Kennzeichnung neben der Einhaltung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen (GSA) ist die Durchführung des oder der infrage kommenden Verfahren zur Konformitätsbewertung. In jeder europäischen CE-Richtlinie bzw Verordnung sind ein oder mehrere Verfahren zum Nachweis der Übereinstimmung des Produkts mit den grundlegenden Anforderungen festgeschrieben.