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3.9 Konformitätserklärung, Kennzeichnungspflicht
Die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union verpflichten den Hersteller, eine Konformitätserklärung auszustellen
und zu unterzeichnen, bevor ein Produkt in Verkehr gebracht wird. Der Hersteller oder sein in der Union niedergelassener Bevollmächtigter muss im Rahmen des oder der in der jeweiligen europäischen Richtlinie oder Verordnung vorgesehenen Verfahren zur Konformitätsbewertung eine Konformitätserklärung ausstellen und unterzeichnen. Bei der Konformitätserklärung handelt es sich um das Dokument, in dem bescheinigt wird, dass das Produkt die grundlegenden Anforderungen der anzuwendenden Richtlinie oder Verordnung erfüllt. Mit der Ausstellung und Unterzeichnung der Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Produkts.