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Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Konformitätserklärung für Maschinen

Mit der Konformitätserklärung für Maschinen bescheinigt der Hersteller bzw die zeichnungsberechtigte Person, dass eine Maschine alle relevanten grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllt und alle infrage kommenden Verfahren zur Bewertung der Konformität durchgeführt wurden.

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