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6.6 Ladegutsicherung in der Land- und Forstwirtschaft
Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft müssen mit den verschiedensten Fahrzeugen unterschiedliche Ladungen bewegt werden. Das Sichern der Ladung ist eine gesetzliche Pflicht. Bei mehr als 95 % aller Fahrten in der Landwirtschaft wird Ladung transportiert. Das Beladen von Fahrzeugen bzw das Verwahren und Sichern von Ladungen ist im Kraftfahrgesetz (KFG), in der Kraftfahrdurchführungsverordnung (KDV) bzw der Straßenverkehrsordnung (StVO), aber auch im Führerscheingesetz geregelt.