© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1076969

Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.1.3 Maschinen-Sicherheitsverordnung

Hersteller und Inverkehrbringer von Hebezeugen müssen, wenn es sich um eine Maschine handelt, das Hebezeug ordnungsgemäß nach der MSV 2010 in Verkehr bringen. Dies gilt auch für Hebezeuge, die für den Eigengebrauch (zusammen)gebaut werden. Ein Hebezeug gilt als Maschine, wenn es die folgenden Kriterien erfüllt (siehe auch § 2 Abs 2 a MSV 2010):

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Sicherheitshandbuch für Maschinen, Anlagen und Werkzeuge in unserem Shop! Zum Shop