© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 763361

Stefan Krähan | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.3 Möglichkeiten der Bezirksverwaltungsbehörde

Behörden und Verfahren

Zuständige Behörde für gewerberechtliche Angelegenheiten ist das Magistrat oder die Bezirksverwaltungsbehörde (BH). Dieser übergeordnet ist das Amt der jeweiligen Landesregierung. Für Angelegenheiten, die das Produktsicherheitsgesetz betreffen, ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales zuständig. Um als Behörde überhaupt aktiv werden zu können müssen natürlich auch Informationen über fehlerhafte Produkte bekannt werden. Hier sind drei grundsätzliche Wege denkbar und möglich:

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Sicherheitshandbuch für Maschinen, Anlagen und Werkzeuge in unserem Shop! Zum Shop