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Dokument-ID: 870709
Primäre Explosionsschutzmaßnahmen
Unter Maßnahmen zum primären Explosionsschutz versteht man Maßnahmen, bei denen die Vorbereitung, Gestaltung und Durchführung von Arbeitsvorgängen so erfolgt, dass die Entstehung von explosionsgefährdeten Bereichen vermieden wird und in keinem Betriebszustand (Normalbetrieb, Störung, Ausfall der Anlage, Wartung …) explosionsfähige Atmosphären auftreten können.
(§ 11 VEXAT)