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Neu Dokument-ID: 737272

Christian Schenk | Glossar

Prüfungen von Arbeitsmitteln

Zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern sieht das ASchG und im Speziellen die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) Prüfungen von Arbeitsmitteln (Maschinen) vor. In der AM-VO sind in den §§ 6 bis 11 für taxativ aufgelistete Arbeitsmittel Abnahmeprüfung, wiederkehrende Prüfungen, Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen und Prüfungen nach jeder Aufstellung an einem neuen Einsatzort vorgesehen.

(§§ 6 bis 11 AM-VO)