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Dokument-ID: 739110
3.6 Restrisiken und Schutzmaßnahmen
Angabe der Restrisiken und Schutzmaßnahmen
Aus der Betriebsanleitung muss hervorgehen, welche Gefahren trotz korrekt durchgeführter technischer Schutzmaßnahmen noch von der Maschine ausgehen können. Der Hersteller muss unter Berücksichtigung aller Lebensphasen der Maschine (dh, unter Berücksichtigung von Betriebszuständen wie Wartung, Reparatur und Rüsten) im Zuge der Risikobeurteilung die Restrisiken ermitteln, bewerten und entsprechende Informationen und Maßnahmen zum Umgang mit den Restrisiken in die Betriebsanleitung aufnehmen.