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Dokument-ID: 1085457
2.3.3 Risikoeinschätzung
Nach der Identifizierung der Gefährdungen muss für jede festgestellte Gefährdung eine Einschätzung des Risikos durchgeführt werden. Grundsätzlich ist das Risiko eine Funktion von Schadensschwere und Eintrittswahrscheinlichkeit, das heißt, die Höhe des Risikos hängt von den beiden folgenden Faktoren ab: