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Christian Schenk | Glossar

Schutzeinrichtung – Definition Norm

Grundsätzlich wird in der Maschinensicherheit zwischen „trennenden“ und „nicht trennenden“ Schutzeinrichtungen unterschieden. Eine trennende Schutzeinrichtung ist eine Vorrichtung, die Schutz mittels einer physischen Barriere bietet. Je nach Bauart kann es sich zB um eine Abdeckung, Verkleidung, Tür, Umzäunung etc handeln. Nicht trennende Schutzeinrichtungen sind Einrichtungen ohne trennende Funktion, die alleine oder in Verbindung mit einer trennenden Schutzeinrichtung ein gegebenes Risiko vermindern. Beispiele: Verriegelung, Zweihandschaltung, Lichtschranken.

(Punkt 3.26 ÖNORM EN ISO 12100)