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3.11.2 Schutzklauselverfahren
Unter einem europäischen Schutzklauselverfahren versteht man ein Verfahren, das es einem Mitgliedstaat der EU ermöglicht, vorläufige Maßnahmen gegen Produkte zu ergreifen, die von einem anderen Mitgliedstaat als nicht konform mit den EU-Vorschriften angesehen werden. Ziel ist es, den freien Verkehr offensichtlich nicht konformer Produkte im europäischen Binnenmarkt zu beschränken. Das Schutzklauselverfahren ist allgemein in der Verordnung (EU) 2019/1020 vom 20. Juni 2019 über „Marktüberwachung und die Konformität von Produkten“ geregelt und erlaubt es den Mitgliedstaaten, gegen Produkte, die ein Risiko für Gesundheit und Sicherheit und andere schützenswerte Aspekte des öffentlichen Interesses darstellen, restriktive Maßnahmen zu treffen, die sie der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten mitteilen müssen.