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Dokument-ID: 737404
Seil
Sind Stränge eines Seils oder eines Gurts nicht Teil einer Baugruppe, muss eine Kennzeichnung oder (wenn dies nicht möglich ist) ein Schild oder ein nicht entfernbarer Ring mit dem Namen und der Anschrift des Herstellers und der Kennung einer Erklärung angebracht sein. Einzeln in Verkehr gebrachte Seile gelten als Maschinen. Es gibt eine ganze Reihe von harmonisierten Normen für Seile.
(Anhang I, 4.1.2.4, 4.3.1 MSV 2010; Art 3 Abs 7, Anhang III, 4.1.2.4., 4.3.1. MVO)