© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 947368
6.12 Sicherheitsabstände
Gefahr bringende bewegliche Teile von oder an Maschinen müssen so angeordnet oder gesichert sein, dass diese nicht erreicht werden können. Dies gilt grundsätzlich auch für andere Gefahrenarten (zB heiße oder kalte Oberflächen).