© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1150110
Software – Konformitätsbewertung
Die Konformitätsbewertung von Software mit Sicherheitsfunktionen soll nur dann durch unabhängige Dritte (Prüfstellen) durchgeführt werden müssen, wenn es sich um Systeme mit vollständig oder teilweise selbstentwickelndem Verhalten unter Verwendung von Ansätzen des maschinellen Lernens handelt. Software, die weder lern- noch weiterentwicklungsfähig ist, und nur für die Ausführung bestimmter automatisierter Funktionen programmiert ist, fällt nicht unter diese Bestimmung.
(Erwägungsgrund 55 MVO)