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Dokument-ID: 737440
Staplerschein
Mit dem Führen von Hubstaplern dürfen nur Arbeitnehmer beschäftigt werden, die entsprechende Fachkenntnisse durch einen Kurs und eine Prüfung nach der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) erworben haben.
(FK-V)