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Dokument-ID: 740476
9.27 Stellteile von Maschinen
Stellteile müssen nach ergonomischen Grundsätzen gebaut und an geeigneten Stellen angebracht sein. Sie müssen sicher, unbedenklich, schnell und eindeutig betätigt werden können. Die Betätigung eines Stellteils muss mit der jeweiligen erwarteten Steuerwirkung in Übereinstimmung (kohärent) sein.