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5.10 Technische Dokumentation
Technische Unterlagen, technische Dokumentation
Der Inhalt der technischen Unterlagen für Maschinen ist im Anhang VII A der MSV 2010 geregelt. In der neuen MVO wurde die Bezeichnung auf technische Dokumentation (Hinweis: Die Bezeichnung im Deutschen ist nicht konsistent, es wird in weiterer Folge von den technischen Unterlagen gesprochen) geändert, wobei sich der Stellenwert und die wesentlichen Inhalte nicht geändert haben. Anhand der technischen Unterlagen bzw der technischen Dokumentation muss es möglich sein, die Übereinstimmung der Maschine mit den Anforderungen der MSV 2010 bzw der MVO zu überprüfen und zu beurteilen.