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Konrad Stockinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.7.3 Übersicht

Übergeber

Übernehmer

Gewährleistungsrecht ist

Unternehmer

Unternehmer

nicht zwingend

Unternehmer

Verbraucher

zwingend

Verbraucher

Verbraucher

nicht zwingend

Beispiele:

  • Kauft ein Unternehmen für seinen Betrieb eine Winkelschleifmaschine, dann können die Gewährleistungsvorschriften ausgeschlossen werden. Dies muss aber ausdrücklich erfolgen.
  • Kauft ein Unternehmer für seine private Wohnung ein Smart-TV, handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, da das Gerät privat genutzt wird. In diesem Fall sind die Gewährleistungsvorschriften zwingend anzuwenden und es ist auch kein Verzicht möglich.
  • Kauft ein Endverbraucher für die private Nutzung einen Laptop in einem Fachgeschäft, handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, für welches die Gewährleistungsvorschriften zwingende Geltung haben.
  • Verkauft ein Privater seinen gebrauchten Pkw ebenfalls an einen Privaten, handelt es sich um kein Verbrauchergeschäft, da die Unternehmereigenschaft des Verkäufers nicht gegeben ist. In diesem Fall können die Gewährleistungsvorschriften abbedungen werden. Dies ist aber nur durch eine ausdrückliche Klausel im Vertrag möglich.

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