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Dokument-ID: 738910
1.2 Unterweisung und Einschulung an Arbeitsmitteln
Arbeitnehmer müssen vor der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit und somit auch vor der erstmaligen Verwendung von Arbeitsmitteln unterwiesen werden. Die allgemeinen Grundlagen zur Unterweisung sind im § 14 des ASchG geregelt, in einigen Verordnungen, zum Beispiel der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), sind auf § 14 ASchG aufbauende und weiterführende Bestimmungen zur Unterweisung enthalten. So müssen die Mindestinhalte der Erstunterweisung bei Arbeitsmitteln nach § 5 der AM-VO zumindest die folgenden Inhalte umfassen: