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Dokument-ID: 737493
Unterweisung von Arbeitnehmern
Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, für eine Unterweisung ihrer Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen. Diese muss unter anderem nach Unfällen, nach Beinahe-Unfällen, bei neuen oder geänderten Maschinen (Arbeitsstoffen, Arbeitsverfahren) oder wenn unsichere Handlungen festgestellt werden wiederholt werden. Im Falle der Unterweisung an Maschinen wird die Betriebsanleitung des Herstellers einen besonderen Stellenwert haben.
(§ 14 ASchG, § 5 AM-VO)