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Unvollständige Maschine
Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Sie muss erst mit anderen Teilen zusammengefügt werden, bevor sie als Maschine im Sinne der MSV 2010 bzw der Maschinenverordnung 2023/1230 gilt. Antriebssysteme stellen unvollständige Maschinen dar. Nach Anhang VII B MSV 2010 (MVO: Anhang IV Teil B) muss eine spezielle technische Unterlage für unvollständige Maschinen, nach Anhang II B (MVO: Anhang V Teil B) eine Einbauerklärung und nach Anhang VI (MVO: Anhang XI) eine Montageanleitung erstellt werden. Die Montageanleitung nach der Maschinenverordnung 2023/1230 ist wesentlich ausführlicher und detaillierter als die der MSV 2010.
(§§ 1 Abs 1g, Def 2 Abs 2g, 13 MSV 2010; Erwägungsgrund 21, Def Art 3 Abs 10, Art 11, 16 und 22, Anhang III 1.1.1. MVO)