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Stefan Krähan - Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.4 Verordnung 2023/1230 über sichere Maschinen und neue Technologien

Durch das Aufkommen neuer digitaler Technologien wie künstliche Intelligenz, das Internet der Dinge und Robotik werden auch an die Sicherheitstechnik neue Herausforderungen für die Produkt- bzw Maschinensicherheit gestellt. Dabei ist auch in der Digitalisierung der industriellen Anwendungen, des allseits bekannten Begriffes der Industrie 4.0, das Thema gegeben, dass durch eine vorhandene maschinelle Intelligenz bei Maschinen und Anlagen eine optimierte Planung von Prozessabläufen möglich wird. Das ermöglicht es auch, in Zukunft bessere Voraussagen für Prozesse bei Maschinen und Gesamtmaschinen („Anlagen“) zu treffen. Insbesondere erkennen automatisierte und vernetzte Maschinen ihre Umgebung und können selbstständig ihre Handlungen daran anpassen. In der Praxis muss auch festgehalten werden, dass eine Anwendung in der Mensch-Roboter-Kollaboration, bei der ohne Schutzzaun gearbeitet wird, nur dann sicher möglich sein wird, wenn die Maschine durch maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz ausgestattet ist. Auch hier muss die künstliche Intelligenz abgesichert werden, um Personen in ihrer Umgebung nicht zu gefährden.

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