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Dokument-ID: 1031456
4.5.4 Verwendung von Gehörschutz, Tragebereitschaft
Gerade bei Gehörschutz wird oft eine „Unwilligkeit“ zum Tragen festgestellt. Argumente wie „Ich habe mich schon an den Lärm gewöhnt“, „Dann höre ich meine Maschine nicht mehr richtig“, „Mir macht der Lärm nichts aus“ oder aber „Der Gehörschutz drückt“ werden immer wieder angeführt, um Gehörschutz doch nicht tragen zu müssen.