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Neu Dokument-ID: 842379

Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.9.8 Vibrationsbelastung – Umsetzung des STOP-Prinzips

Rechtsgrundlage VOLV und MSV 2010/MVO

Im Falle von Vibrationsbelastung muss grundsätzlich zwischen Hand-Arm-Vibration (durch handgeführte und handgehaltene Maschinen) und Ganzkörpervibration (zum Beispiel durch Fahrzeuge) unterschieden werden.

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