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Stefan Krähan | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.9 Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten

Informationsaustausch von Behörden und benannten Stellen

Auf europäischer Ebene ist eine Zusammenarbeit und ein Informationsaustausch sowohl der Behörden als auch der benannten Stellen vorgesehen und vorgeschrieben. In einigen Richtlinien ist auch ein aktiver Austausch über versagte oder widerrufene Bescheinigungen vorgesehen, um zu verhindern, dass Hersteller bei mehreren benannten Stellen für ein und dasselbe Produkt Bescheinigungen beantragen. Auf diese Weise soll ein einheitliches Niveau sowohl der Behörden als auch der benannten Stellen in den einzelnen Ländern gewährleistet werden.

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