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10.2.1 Checkliste Inbetriebnahme, Verwendung nur durch Befugte
| ja | nein | nZ* |
Nur Personen mit gültiger Fahrbewilligung und Staplerschein dürfen Stapler in Betrieb nehmen. |
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Es wird regelmäßig überprüft, dass sicher und verantwortungsvoll mit dem Stapler gefahren und umgegangen wird, ggf muss die Fahrbewilligung entzogen werden. |
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Nur zum Fahren befugte Personen haben einen Schlüssel zur Inbetriebnahme des Staplers. |
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Der Betriebsleitung sind alle Personen bekannt, die über einen Staplerschein und eine Fahrbewilligung verfügen. |
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Bei Nichtverwendung des Staplers wird der Schlüssel immer abgezogen und mitgenommen. |
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Bei geplanter Verwendung durch betriebsfremde Arbeitnehmer wird überprüft, ob diese Personen einen Staplerschein haben. |
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Bei geplanter Verwendung durch betriebsfremde Arbeitnehmer wird überprüft, ob diese Personen eine Fahrbewilligung ihres Arbeitgebers haben. |
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Der (persönliche) Schlüssel wird ordnungsgemäß verwahrt und nie weitergegeben. |
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Es haben nur Personen einen Schlüssel, die den Stapler auch verwenden dürfen. |
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Ein allfälliger Verlust des Schlüssels wird unverzüglich der Betriebsleitung gemeldet. |
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