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Stefan Krähan - Christian Schenk | Muster | Technische Checkliste

10.2.5 Checkliste Störungen, Unfälle, Instandhaltungen

 

ja

nein

Nz*

Treten Störungen an Maschinen oder Arbeitsmitteln auf, müssen die dafür verantwortlichen Personen im Unternehmen unverzüglich informiert werden.

 

 

 

Für die Beseitigung einer Störung sind Betriebsanleitung und (wenn vorhanden) Betriebsanweisung heranzuziehen. Kann die Störung nicht auf einfache Weise sicher beseitigt werden, ist der Vorgesetzte zu informieren.

 

 

 

Auftretende Störungen an der Maschine dürfen nur von dafür vorgesehenen und berechtigten Personen beseitigt werden. Diese müssen eine spezielle Schulung und Unterweisung für die Störungsbehebung einer Maschine erhalten haben.

 

 

 

Betriebsunterbrechungen durch Störungen sind sofort zu dokumentieren. Treten ähnliche Störungen wiederholt bzw regelmäßig auf, ist ebenfalls der Vorgesetzte zu informieren. Die Ursachen von Störungen müssen eruiert und in der Folge beseitigt werden.

 

 

 

Mitarbeiter werden im Umgang mit Störungen geschult und unterwiesen.

 

 

 

Wenn bei einem Unfall Personalausfall aufgetreten ist, werden spezielle Maßnahmen eingeleitet.

 

 

 

Wenn ein Unfall durch die Manipulation von Schutzeinrichtungen aufgetreten ist, werden spezielle Maßnahmen eingeleitet.

 

 

 

Die Erste-Hilfe-Einrichtungen sind leicht zugänglich und allen Mitarbeitern bekannt.

 

 

 

Es gibt eine ausreichende Anzahlt von Ersthelfern, diese sind allen Mitarbeitern bekannt.

 

 

 

Im Falle von Störfällen im Unternehmen gibt es ein Notfallkonzept, die Notrufnummern sind den Mitarbeitern bekannt.

 

 

 

Bei speziellen Gefahren ist Alleinarbeit verboten (siehe hierzu die Broschüren der Arbeitsinspektion).

 

 

 

Bei Tätigkeiten, bei denen erhöhtes Gefährdungspotenzial besteht, ist immer eine überwachende Person vor Ort.

 

 

 

Bei Instandhaltungstätigkeiten wird die Funktion von Schutzeinrichtungen und Sicherheitseinrichtungen und ihren Hilfseinrichtungen überwacht und gegebenenfalls ein Weiterbetrieb der Maschine verhindert.

 

 

 

Nach Instandhaltungstätigkeiten werden Schutzeinrichtungen vor der ersten Inbetriebnahme auf korrekte Ausführung und Wirksamkeit überprüft.

 

 

 

Mit Instandhaltungsarbeiten dürfen nur fachlich geeignete Personen beauftragt werden, die imstande sind, auftretende Gefahren abzuwenden.

 

 

 

Betriebs- bzw Arbeitsanweisungen für das Verhalten beim Auftreten von Unregelmäßigkeiten und Störungen wurden ausgearbeitet und sind bekannt.

 

 

 

Im Rahmen von Instandhaltungen dürfen sich im Gefahrenbereich nur die Personen aufhalten, die für die Instandhaltungsarbeiten erforderlich sind.

 

 

 

Die Verantwortung bei Arbeiten der Instandhaltung ist eindeutig geregelt oder bekannt.

 

 

 

Die schriftlichen Vorgaben sind aktuell, praktikabel, logisch, verständlich und bekannt.

 

 

 

Für Instandhaltungstätigkeiten sind alle notwendigen Parameter wie zum Beispiel Druck, Temperatur…, an der Maschine vorhanden und werden auch richtig angezeigt.

 

 

 

Informationsüberflutung ist vermieden, die Informationen können gut unterschieden werden (zum Beispiel durch gelbe, orange und rote Anzeigen).

 

 

 

Information ist eindeutig erkennbar und zuordenbar.

 

 

 

Es ist geklärt, wer welche Arbeiten ausführen darf.

 

 

 

Nach Abschluss von Instandhaltungstätigkeiten werden die Arbeiten entsprechend dokumentiert.

 

 

 

Es erfolgt eine ordnungsgemäße Übergabe der Maschine mit entsprechender Unterweisung an die zuständige Person (den Bediener).

 

 

 

Vorgesetzte bzw verantwortliche Personen führen regelmäßige Kontrollen durch, ob die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Das Ergebnis dieser Kontrollen wird dokumentiert.

 

 

 

Vor Beginn der Instandhaltungsarbeiten, wie Ölen, Schmieren, Reinigen oder Reparieren von Maschinen sowie vor Arbeiten an elektrischen Geräten, wird die Stromführung unterbrochen und gegen Wiedereinschalten gesichert.

 

 

 

Die bei der Instandhaltung verwendeten sichernden Vorhängeschlösser dürfen nur von der Person entfernt werden, welche das Schloss auch angebracht hat.

 

 

 

Es gibt eine genaue Handlungsanleitung, die besagt, welche Schritte bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen einzuleiten sind.

 

 

 

Der Umgang mit Störungen ist in der Betriebsanleitung der Maschine enthalten, entsprechende Maßnahmen sind beschrieben.

 

 

 

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