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Dokument-ID: 981737
10.3.1 Checkliste Personelle Voraussetzungen zur Verwendung von Bolzensetzgeräten
| ja | nein |
Nur besonders geschulte und unterwiesene Personen verwenden dürfen Bolzensetzgeräte verwenden |
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Die Namen dieser Personen sind bekannt |
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Unbefugte Personen können Bolzensetzgeräte nicht in Betrieb nehmen |
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In explosionsgefährdeten Bereichen werden Bolzensetzgeräte nicht eingesetzt |
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Die Bedienungsanleitung der Geräte ist vorhanden und bekannt |
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Für die Verwendung von Bolzensetzgeräten wurde eine Betriebsanweisung erstellt (nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sinnvoll) |
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