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7.2 Allgemeine Bestimmungen zu MyHealth@EU (§§ 24i–24n Gesundheitstelematikgesetz 2012)
Vorbemerkung
Unter „MyHealth@EU“ ist die unionsweite grenzüberschreitende Infrastruktur zur Verarbeitung von ELGA-Gesundheitsdaten sowie Daten aus anderen Mitgliedstaaten für Zwecke der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zu verstehen. Sie besteht aus den nationalen Kontaktstellen für digitale Gesundheit unter der Verantwortung der Mitgliedstaaten und der von der Europäischen Kommission betriebenen zentralen Plattform für digitale Gesundheit. Im ersten Unterabschnitt des neuen 6. Abschnitts (§§ 24i–24n, „Allgemeine Bestimmungen zu MyHealth@EU“) werden allgemeine Regelungen festgelegt, die grundsätzlich für alle speziellen Anwendungen in den folgenden Unterabschnitten gelten (aktuell eben das „EU-Rezept“ nach dem 2. Unterabschnitt und die EU-Patientenkurzakte nach dem 3. Unterabschnitt; weitere Anwendungen sollen künftig in zusätzlichen Unterabschnitten hinzugefügt werden).