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Dokument-ID: 1141755
3.4 Außergerichtliche Streitbeilegung in der Beziehung Patient zu den Angehörigen der Gesundheitsberufe
Außergerichtliche Streitbeilegung • [Fußnote: Aigner/Kletecka/Kletecka-Pulker/Memmer (Hrsg), Handbuch Medizinrecht (2017).] bedeutet, dass die Lösung eines Konfliktes versucht wird, ohne dabei die Hilfe der Gerichte in Anspruch zu nehmen.
Eine Vielzahl von in Österreich tätigen Einrichtungen bietet Streitbeilegung, Schlichtung oder Bearbeitung von Beschwerden an, wie zB Institutionen