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Neu Dokument-ID: 1127329

Konrad Stockinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.11 Außergewöhnliche und unvorhersehbare Fälle

Das KA-AZG sieht in § 8 Sonderregelungen für Notfälle und Ausnahmefälle vor. In solchen Fällen kommen die Arbeitszeithöchstgrenzen sowie die Ruhepausen- und Ruhezeitenregelungen nicht zur Anwendung.

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