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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.2 Behandlung in einer Krankenanstalt

Krankenhausaufnahmevertrag

Wird der Patient in einer Krankenanstalt aufgenommen und stationär behandelt, schließt dieser in der Regel mit dem Träger der Krankenanstalt einen Krankenhausaufnahmevertrag. In diesem Fall schuldet der Träger eine fachgerechte Behandlung durch seine angestellten Ärzte, Gesundheits- und Krankenpfleger, Psychologen, Hebammen etc.

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