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Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.2.3 Conclusio

Eine eindeutige gesetzliche Regelung zur Vergabe von Medikamenten ist bislang nicht vorhanden. Aufgrund der zum Teil unsicheren Rechtslage bei der Medikamentenvergabe durch Nicht-Pflegefachkräfte ist es sinnvoll, im Sinne einer einzelfallbezogenen Risikoanalyse, jede Fallkonstellation individuell zu betrachten und ggf erst dann für gleichartige Konstellationen Prozessbeschreibungen und Vorgabedokumente zu entwickeln. Die allgemeinen Rechtsgrundsätze über die Medikamentengabe durch Pflegefachpersonal können auch auf Nicht-Pflegefachkräfte angewendet werden. Aufgrund der fehlenden theoretischen und praktischen Ausbildung auf diesem Gebiet sollten hier erhöhte „Sicherheitsstandards“ zugrunde gelegtwerden. Es ist zu empfehlen in allen Arbeitsfeldern, in denen die Vergabe von Medikamenten nicht zu den Routineaufgaben gehört, zunächst eine einzelfallbezogene Risikoanalyse durchzuführen.

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