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Dokument-ID: 1127312
11.1 Einleitung
Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit sind grundsätzlich Teil des Arbeitnehmer/innenschutzes. Durch definierte Höchstarbeitszeiten und vorgeschriebene Ruhepausen sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und Sicherheitsrisiken vermieden oder verringert und dadurch die Beschäftigten geschützt werden.