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Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.3.2 Durchführungsmodalitäten

Die Anordnungsverantwortung für das Medikamentenmanagement als Teil medizinischer und therapeutischer Maßnahmen trägt grundsätzlich der Arzt. Nur auf der Basis einer eindeutigen ärztlichen Verordnung können Mitarbeitende von Einrichtungen und Diensten tätig werden. Exakte Einweisungen und fortlaufende Schulungen sowie damit einhergehend interne Überprüfungen können eine Risikominimierung bewirken und sind unbedingt sorgfältig durchzuführen und zu dokumentieren. Mitarbeiter haben in diesem Kontext die Aufgabe, ihre Grenzen zu benennen (Remonstrationspflicht) und ggf weitere Einweisungen in die Tätigkeiten des Medikamentenmanagements einzufordern. Die Nutzer, soweit sie einwilligungsfähig sind bzw durch einen gesetzlichen Betreuer und/oder Sorgeberechtigten vertreten werden, müssen ihre schriftliche Einwilligung erteilen (Selbstbestimmungsrecht, Teilhabe).

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