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Dokument-ID: 1141624
12.4 Durchrechnungszeiträume
Die Standard-Durchrechnungszeiträume des KA-AZG betragen 17 Wochen.
Die Durchrechnungszeiträume können durch Betriebsvereinbarung und im Einvernehmen mit den Vertretern der betroffenen Dienstnehmer auf bis zu 26 Wochen verlängert werden.