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Konrad Stockinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.3 Einfuhr von Arzneimitteln

Die österreichische Rechtsordnung sieht eine Möglichkeit zum Inverkehrbringen einer Arzneimittelspezialität ohne Zulassung, Registrierung oder Genehmigung vor. Die diesbezüglichen Regelungen finden sich im Arzneiwareneinfuhrgesetz (AWEG).

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