© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
2.9 Eintragung in das Gesundheitsberuferegister
Registrierungspflichtige Berufsgruppen
Seit 2018 wird gem § 1 GBRG für die ordnungsgemäße Berufsausübung bestimmter Gesundheitsberufe, die über keine Standesvertretung verfügen, die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister vorausgesetzt. Zurzeit sind von dieser Registrierungspflicht ua auch Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe nach GuKG umfasst. Hierbei findet man die Regelung zur verpflichtenden Registrierung im jeweiligen Berufsgesetz. Daraus folgt, dass für Angehörige der Pflegeberufe die Verpflichtung zur Eintragung in das Gesundheitsberuferegister im GuKG geregelt wird. Für Angehörige des gehobenen Dienstes ist die obligatorische Eintragung in § 27 Abs 1 Z 5 GuKG vorgesehen. In § 85 Abs 1 Z 5 GuKG findet sich die gleiche Bestimmung auch für die Pflege(fach)assistenzberufe.