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Lukas Stärker | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.11 Fazit

Zweck der diversen Arbeitszeitregelungen, die im Spitalsbereich sowie im Bereich der Pflegeheime Anwendung finden, ist

  • sowohl der Schutz der Arbeitnehmer (Arbeitnehmerschutz), als auch
  • der Patientenschutz.

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