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7 Gesundheitstelematikgesetz, Novelle 2025
Die Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes – Einleitung und Hintergrund
Die Gewährleistung der Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union stellt insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten eine große Herausforderung dar; zu denken ist hier etwa an die sprachlichen Hürden oder auch an die unterschiedlichen Kommunikationssysteme. Hier hat die Europäische Union in der Vergangenheit versucht, mit mehreren Rechtsakten Abhilfe zu schaffen; zuletzt wurde in diesem Zusammenhang die Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS – European Health Data Space, siehe dazu sogleich) im Jahr 2025 erlassen. Diese Verordnung ist zwar unmittelbar anwendbar, bedarf jedoch trotzdem flankierender nationaler Regelungen organisatorischer Art Österreich ist dem nachgekommen und hat jüngst mit dem BGBl I Nr 71/2025 neben dem ASVG vor allem auch das Gesundheitstelematikgesetz 2012 novelliert, wobei die wesentlichen Inhalte dieser Novellierung mit 15.02.2026 in Kraft treten. Der folgende Beitrag widmet sich den Änderungen dieser Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes 2012.